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Mitarbeiter-unterweisung

Laut § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung müssen Arbeitgeber sicher stellen, dass ihre Mitarbeiter über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.
Unterweisungen müssen stets vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich tätigkeitsbezogen durchgeführt werden. Die Mitarbeiter-unterweisung muss in verständlicher Form und Sprache erfolgen.
Unser Service für Sie
Unterweisungen können Sie ganz einfach anhand unserer Betriebsanweisungen, die Sie hier und im Gefahrstoffverzeichnis finden, vornehmen.