2018_10_04_Kuka_gesamt_01_flippingbook

18 www.reca.com 18.9 AGB XI. Wasserstoffversprödung 1. Siller & Laar und der Besteller sind sich der vielfältigen Ursachen und Probleme eines wasserstoffinduzierten Sprödbruches insbesondere bei galvanisch beschich- teten, hochfesten bzw. einsatzgehärteten Artikeln ab einer Zugfestigkeit von 1000 N/mm² und Kern- oder Oberflächenhärten ab 320 HV gemäß DIN EN ISO 4042 bewusst. Die vollständige Beseitigung der Wasserstoffversprödungsgefahr kann von Siller & Laar nicht gewährleistet werden. 2. Wenn die Wahrscheinlichkeit einer Wasserstoffversprödung wegen des konkreten Einsatzbereichs der von Siller & Laar gelieferten Ware z.B. konstruktionsbe- dingt oder aus Gründen der Sicherheit verringert werden soll, ist der Besteller verpflichtet, gemeinsam mit Siller & Laar eine Vereinbarung über die Prozessdurch- führung und Materialbeschaffung zu treffen, um den vorgenannten Gefahren zu begegnen. 3. Die DIN EN ISO 4042 ist integraler Bestandteil der zwischen Siller & Laar und dem Besteller geschlossenen Verträge. XII. Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Siller & Laar und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt IV unter- liegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 2. Ist der Besteller Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Geschäftssitz der Fa. Siller & Laar in 86159 Augsburg örtlich zuständige Gericht. Siller & Laar ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. XIII. Abo Bestellung 1. Abo Bestellungen stellen eine dauerhafte und regelmäßige Belieferung in einem vom Besteller festgelegten Intervall sicher. Das Anlegen eines Abo-Auftrages stellt ein Angebot des Bestellers dar, das von uns am jeweils gewählten Tag der Ausführung durch eine Bestellbestätigung per E-Mail angenommen wird. Mit der Ausführung des Abo-Auftrags wird eine Bestellung getätigt, die Ware kommissioniert und per Standardversand an die angegebene Adresse versendet. 2. Ein Abo-Auftrag kann vom Besteller jederzeit kostenlos im RECA NORM Online-Shop angelegt, geändert, deaktiviert und gelöscht werden. Der Besteller kann insbesondere das Bestellintervall sowie die Lieferanschrift ändern. Eine Löschung, Änderung oder Deaktivierung am Tag der Ausführung ist nicht möglich. Ein Abo- Auftrag kann für verschiedene Artikel, aber jeweils nur mit einem Lieferrhythmus und einer Lieferanschrift angelegt werden. Mehrere Abo-Aufträge müssen einzeln gelöscht werden. Abo-Aufträge können auch schriftlich gekündigt werden. Mit der Löschung eines Benutzers im RECA NORM Online-Shop werden sämtliche von diesem angelegte Abo-Aufträge dauerhaft gelöscht. 3. Wir behalten uns vor, Abo-Aufträge mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Wir erstellen für jede Lieferung eine Rechnung zu den jeweils vereinbarten Konditionen. Sofern eine Preisbindung nicht vereinbart ist, können wir die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen ändern. Stand September 2017 Die aktuellste Fassung von: Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Siller & Laar Schrauben-Werkzeug- und Beschläge-Handel GmbH & Co. KG finden Sie auf unserer Internet-Homepage www.sillerundlaar.de/agb

RkJQdWJsaXNoZXIy MTU4NDg0