2018_10_04_Kuka_gesamt_01_flippingbook
18 www.reca.com 18.6 AGB Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Siller & Laar Schrauben-Werkzeug- und Beschläge-Handel GmbH & Co. KG I. Geltungsbereich, Allgemeines 1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Siller & Laar Schrauben-Werkzeug- und Beschläge-Handel GmbH & Co. KG (nachfolgend „Siller & Laar“ genannt) mit deren Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt). Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Siller & Laar nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Siller & Laar in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. 3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Siller & Laar maßgebend. 4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber Siller & Laar abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelan- zeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-form. 5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vor- schriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. II. Vertragsschluss 1. Die Angebote von Siller & Laar sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Siller & Laar dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sons- tige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen hat, an denen sich Siller & Laar ihre Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. 2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Siller & Laar berech- tigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei Siller & Laar anzunehmen. 3. Die Annahme der Bestellung kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Eine Über- mittlung per Datenfernübertragung genügt der Schriftform. 4. Sofern sich Siller & Laar zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien bedient (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), verzichtet der Besteller auf die Zurverfügungstellung von angemessenen, wirksamen und zugänglichen tech- nischen Mitteln zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern, auf eine Mitteilung der in Art. 246 § 3 EGBGB bestimmten Informationen sowie auf eine Bestä- tigung des Zugangs seiner Bestellung. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von Siller & Laar abgerufen und geöffnet wurden. III. Preise - Zahlungsbedingungen 1. Alle Preise von Siller & Laar verstehen sich ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Beim Versendungskauf (Abschnitt VI Ziffer 1) trägt der Besteller die anteiligen Transportkosten in Höhe von 5,95€ ab Werk (einschließlich der Kosten der Transportverpackung und der Verladung) und die Kosten einer vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Siller & Laar berechnet dem Besteller die vom Dualen System Deutschland GmbH erhobenen und aus der untenstehenden Aufstellung ersichtlichen Entsorgungsgebühren, es sei denn, der Besteller belegt gegenüber RECA mittels eines Entsorgungsnachweises, dass er selbst mit einem Entsorgungssystem (z. B. Duales System Deutschland GmbH) zusammenarbeitet. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsver- ordnung nimmt Siller & Laar nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers; ausgenommen sind Paletten. 3. Für Kleinaufträge unter 150€ Warenwert netto wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 4,95€ erhoben. 3 a. RECA SELECT: Für 84€ beliefern wir Sie 12 Monate frei Haus. Das bedeutet keine Frachtkosten, und auch keine sonstige Bezugskosten (Gilt nur für Standardver- sand). RECA SELECT verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht ein Monat vor Vertragsende (siehe Rechnungsdatum) eine Kündigung eingegangen ist. Für die Gebühr von 84€ zzgl. MwSt. erhalten Sie nach Anmeldung eine Rechnung. Die Laufzeit beginnt ab Rechnungsdatum. Die Teilnahme an RECA SELECT ist gesondert zu vereinbaren. 4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 20 Kalendertagen netto ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen. 5. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Siller & Laar über den vom Besteller geschuldeten Betrag verfügen kann. 6. Mit Ablauf der in Ziffer 4 genannten Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugs-zinssatz zu verzinsen. Siller & Laar behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Siller & Laar auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 7. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt. 8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Siller & Laar auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Siller & Laar nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebe- nenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann Siller & Laar den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 9. Hat Siller & Laar aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so kann RECA Warenlieferungen ver- weigern, bis der Besteller die fällige Zahlung bewirkt hat. Dies gilt entsprechend während der Überschreitung eines dem Besteller von Siller & Laar eingeräumten Kreditlimits IV. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den jeweiligen Kaufverträgen und der laufenden Geschäftsbeziehung (nach- folgend „gesicherte Forderungen“) behält sich Siller & Laar das Eigentum an den verkauften Waren vor. 2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat Siller & Laar unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren von Siller & Laar erfolgen.
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